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VDL und BDZ kämpfen für Erleichterungen bei der Lammfleischvermarktung
Anhörung im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Bonn

(VDL/WDL) - Anlässlich einer Anhörung im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Bonn zur Ersten Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts erläuterten die VDL- und BDZ-Vertreter ihre Änderungswünsche.

VDL und BDZ waren vertreten durch den stellvertretenden Vorsitzenden des Landesverbandes Bayerischer Schafhalter e. V. Herrn F. Belzner sowie den VDL- u. BDZ- Geschäftsführer Herrn Dr. Völl.

Es wurde deutlich darauf hingewiesen, dass ähnlich wie für die Vermarktung von Geflügel und Hasentieren auch für die Schaf- und Ziegenhaltung – als Bereiche in denen die Direktvermarktung traditionell einen hohen Stellenwert einnimmt – Sonderregelungen erforderlich sind. VDL und BDZ kritisierten, dass beispielsweise die Zulässigkeit der Lebendbeschau durch den Tierhalter bei Vermarktungen in kleinem Umfange mit Nachweis einer „Kundigkeit“ im Lebensmittelhygienebereich einiger Tierhaltungen eine klare Benachteiligung der Direktvermarktung im Schaf- und Ziegensektor darstelle. Diese Kundigkeit kann schließlich auch vom Schaf- und Ziegenhalter erlangt werden, wenn dies nicht schon über die fachliche Ausbildung nachgewiesen werden kann.

Das BMELV wies in der Anhörung darauf hin, dass diese Forderung sehrwohl berechtigt sei; diese Ausdehnung jedoch einer Änderung des EU-Rechtes bedarf, was von Seiten des BMELV an die EU-Kommission entsprechend weiter getragen wird.

Die VDL- und BDZ-Vertreter begrüßten dieses Entgegenkommen, brachten jedoch deutlich ihren Unmut zum Ausdruck, warum diese Forderung nicht zu Beginn bei der Erarbeitung der EU-Rechtsgrundlage berücksichtigt wurde. Schließlich sei allgemein gekannt, dass ein Großteil der Schafhaltung in Deutschland in Kleinbetrieben erfolgt, die auf die Möglichkeit einer finanzierbaren Direktvermarktung angewiesen sind.


( 5.09.08)