Unsere Mitglieder unterteilen sich in drei Gruppen: 

 

 

Ordentliche Mitglieder des Verbandes können alle von ihren obersten Landesbehörden anerkannten Landesschafzuchtverbände und ihnen auf Bundesebene gleichgestellte Schafzuchtverbände werden, welche die Eigenschaft einer juristischen Person haben.

Außerordentliche Mitglieder können natürliche oder juristische Personen werden, von denen eine Förderung der Zwecke des Vereins erwartet wird.

Zu Ehrenmitgliedern können natürliche Personen ernannt werden, die dem Verein und den von ihm vertretenen Interessen hervorragende Dienste geleistet haben.