Entwurf: Entschließung des Deutschen Bauernverbandes anlässlich der DBV-Präsidiumssitzung vom 04. Sept. 2007

Dramatische Entwicklung bei der Blauzungenkrankheit verlangt wirksame Bekämpfungs- und finanzielle Hilfsmaßnahmen

 

Mit großer Sorge verfolgt das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes die dramatische Ausbreitung der Blauzungenkrankheit. Auch wenn die Erreger der Blauzungenkrankheit für den Menschen völlig ungefährlich sind und somit Fleisch- und Milchprodukte ohne Bedenken verzehrt werden können, sind die aufgetretenen Verluste gerade in der Schafhaltung alarmierend. Auch die Rinderhaltung ist erheblich betroffen. Mehrere hundert Betriebe sind bereits in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Saarland, Niedersachsen von dem Virus befallen. Auch in anderen Bundesländern schreitet die Blauzungenkrankheit unerbittlich voran.

 

Anders als im Vorjahr ist die Ausbreitungsgeschwindigkeit dramatisch, tritt besonders bei Schafbeständen auf und führt dort zu deutlich höheren Tierverlusten von bis zu 80 %.

Die erkrankten Schafe verenden zum Teil qualvoll. Die Entschädigung aus den Tiersuchenkassen decken nur einen Teil der auftretenden Verluste ab. Darüber hinaus können die Pflegeleistungen der Schafhalter im Rahmen der Landschaftspflegeverträge aufgrund der dezimierten Schafbestände nicht umfassend erfüllt werden.

 

Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes drängt daher gemeinsam mit der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL), schnellstmöglich wirksame Bekämpfungs- und finanzielle Hilfsmaßnahmen einzuleiten.

 

Im Einzelnen fordern DBV und VDL:

  • Politisch uneingeschränkte Unterstützung für Forschung und Entwicklung wirksamer Impfstoffe, die schnellstmöglich, spätestens bis zum Frühjahr nächsten Jahres verfügbar sein müssen.
  • Entwicklung wirksamer Repellentien, da die bisherigen Mittel keinerlei Schutz vor dem Virus bieten.
  • Enge Zusammenarbeit zwischen den betroffenen EU-Mitgliedsländern im Bereich Wissenschaft, Forschung und Bekämpfung bei Entwicklung von wirksamen Impfstoffen und Repellentien.
  • Rasche und unbürokratisch verfügbare finanzielle Hilfen für die betroffenen Betriebe durch EU, Bund und Länder als Ergänzung zu den Maßnahmen aus der Tiersuchenkasse.
  • Beibehaltung der Zahlungen aus den Landschaftspflegeverträgen, wenn die Pflegeleistungen unverschuldet nicht erbracht werden können.